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2. Betreuung während der Geburt

Ambulante Entbindungen:

Es gibt auch die Möglichkeit einer ambulanten Entbindung. Das heißt, die Mutter verlässt ca. vier Stunden nach der Geburt mit Ihrem Baby die Klinik. Eine freiberuflich tätige Hebamme oder eine Hebamme unseres Hauses, die sie selbst wählen können, kann Sie im Wochenbett betreuen. Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse.

Sie müssen sich dann selbst bei Ihrem betreuenden Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin zur Nachuntersuchung vorstellen und auch das Kind zur zweiten vorgeschriebenen Untersuchung (U2) drei bis sieben Tage nach der Geburt zu einem Kinderarzt bringen.

Weitere Hebammen finden Sie im Internet unter Berliner Hebammen, gern sind auch wir ihnen bei der Suche behilflich. Tel.: 130-14-8430

In besonderen Fällen ist es auch möglich, von der Krankenkasse für einige Zeit eine Haushaltshilfe finanziert zu bekommen, vor allem dann, wenn bereits andere kleine Kinder zu versorgen sind oder wenn die Mutter durch die Geburt stark angegriffen ist. Das Antragsformular muss bei der Krankenkasse angefordert und vom Frauenarzt ausgefüllt werden.